top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich


RT-FITNESS GmbH ist die Betreiberin des Body-Power Fitnesscenters. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Benutzung der Anlage und Einrichtungen des Body-Power Fitnesscenters. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.


2. Bedingungen

Die Betreiberin stellt den Mitgliedern ihre Anlage und Einrichtungen während den gesamten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein integrierter Vertragsbestandteil darstellt, ist einzuhalten.

 
3. Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen

Mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen akzeptiert das Mitglied die AGB. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf zu ändern. Eine aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf www.body-power.ch abrufbar. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.


4. Mitgliedschaft

4.1 Während den unbetreuten Zeiten ist das Mitbringen von fremden Personen, die nicht Mitglied im Bodypower Fitness sind, verboten. Im Falle eines Verstosses gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 2500.00Sfr. Dem Bodypower Fitness bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.

4.2 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Im Fitnesscenter sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen. Die Mitgliedschaft wird automatisch verlängert. Ein Standortwechsel oder Wegzug berechtigt nicht zur Rückforderung oder Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbetrags.

4.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Zutrittskontrolle zu der Anlage und den Einrichtungen des Bodypower Fitnesscenters eine Fotografie von ihm erstellt wird. Diese Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Zutrittskontrolle und wird lediglich für diesen Zweck gespeichert und nicht weiterverwendet. Das Bild wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht, zudem wird der gesamte Eingangsbereich sowie der Trainingsbereich Videoüberwacht. Für die Sicherheit der Mitglieder und Nachforschung bei einem Missbrauch oder Diebstahl, wird sämtliches Videomaterial nach 7 Tagen automatisch gelöscht.

4.4 Eine laufende Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Ausnahmen bilden ein Umzug des Mitglieds (siehe 12.3), eine ärztliche Trainingsdispens (siehe 12.4) sowie ein Hausverbot (siehe 13.). Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

4.5 Die Betreiberin behält sich aus Qualitätsgründen das Recht vor, eine Begrenzung der Mitgliederanzahl einzuführen.

 
5. Angebot und Preise

5.1 Die Betreiberin bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Das Angebot richtet sich nach den einzelnen Mitgliedschaften. Alle übrigen in der Anlage angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Details sind der Preisliste zu entnehmen. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Preise zu informieren.

5.2 Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.


6. Mitgliederausweis

6.1 Dem Mitglied steht als Mitgliederausweis eine Chipkarte (CHF 20.00) zur Auswahl.

6.2 Der Mitgliederausweis wird bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit dem oben genannten Betrag in Rechnung gestellt.

6.3 Eintritts- und Austrittszeiten werden mittels Chip elektronisch erfasst.

6.4 Bei Verlust oder Defekt muss das Mitglied einen neuen Mitgliederausweis erwerben. Für allfällige Schäden haftet die Person, auf deren Namen das Chiparmband lautet.


7. Gesundheitszustand

Falls in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport betrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und/oder ein ärztlicher Eingriff (Operation etc.) stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.


8. Kurse und Termine

8.1 Änderungen  des Kursplans sind der Betreiberin sowie der Kursleitung vorbehalten. Der aktuelle Kursplan ist jederzeit abrufbar auf www.body-power.ch. Allfällige Ausfälle (z. B. Feiertage) werden im Voraus bekanntgegeben. Bei Abwesenheit der Kursleitung  wird eine Vertretung eingesetzt.
 

 

9. Zahlung

9.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig und zu bezahlen.

9.2 Die am Empfang verfügbaren Zahlungsmodalitäten sind Barzahlung, Kreditkarte und EC-Direkt.

9.3 Akzeptierte Kreditkarten sind Master Card, VISA, American Express sowie die PostFinance Card.
 

10. Haftung

10.1 Die Benutzung der Anlage und Einrichtungen des Bodypower Fitnesscenters erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Betreiberin oder deren Personals ausgeschlossen.

10.2 Wird durch unsachgemässe Benutzung der Anlage und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied gegenüber der Betreiberin für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder.

10.3 Die Betreiberin haftet nicht für den Verlust jeglicher persönlicher Gegenstände. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Anlage und den Einrichtungen des Bodypower Fitnesscenters. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.
 

11. Öffnungszeiten

Die Anlage und Einrichtungen des Bodypower Fitnesscenters ist mit Ausnahme von Revision, Umbau, Sanierung usw. täglich während 24 Stunden geöffnet. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, Höherer Gewalt, Feuerschäden, Erdbeben) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.


12. Nichtbenutzung, Timestop und Rückerstattungen

12.1 Nichtbenutzung der Anlage und Einrichtungen oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.

12.2 Die Betreiberin bietet ihren Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen das Anrecht auf einen Timestop. Ein Timestop ist eine Hinterlegung der Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeitdauer. Bei einer Hinterlegung der Mitgliedschaft wird diese um die vereinbarte Zeit verlängert.

Ein Timestop (Hinterlegung der Mitgliedschaft) wird gewährt:

-  Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall.

-  Bei einem bescheinigten Ferienaufenthalt (Flugtickets, Einreisestempel, Pass, Reiseprogramm o.ä.) von mehr als 28 Tagen Dauer.

-  Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt im Ausland von mehr als 28 Tagen Dauer.

-  Bei einem beruflichen Aufenthalt im Ausland von mehr als 28 Tagen Dauer.

-  Bei Schwanger- und Mutterschaft (maximal 14 Wochen). Bei längerem Unterbruch muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Die Geburt eines Kindes muss mit einem offiziellen Dokument oder einer Geburtskarte belegt werden.

-  Bei Militär oder Zivildienst von mehr als 21 Tagen Dauer. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Marschbefehls zu bele­gen.

Alle anderen Gründe berechtigen nicht zum Bezug eines Timestops. Der Timestop muss vor Abwesenheit zusammen mit der entsprechenden Bestätigung am Empfang beantragt werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Unfall/Krankheit oder Schwangerschaft/Mutterschaft möglich. Eine Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Mitgliedschaft angerechnet.

Eine  finanzielle Rückerstattung ist ausgeschlossen. Bei Missbrauch behält sich die Betreiberin das Recht vor, sofort und ohne Rückerstattung vom Vertrag zurückzutreten und die Mitgliedschaft zu kündigen.

12.3 Bei einem Umzug des Mitglieds sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge möglich, sofern der neue Wohnort mehr als 50 km vom nächstgelegenen Body-Power Fitnesscenter entfernt ist. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 200.00 in Abzug gebracht wird. Der schriftlichen Kündigung muss die neue Wohnortbescheinigung beigelegt werden.
 

13. Zuwiderhandlungen/ Hausverbot

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB‘s, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/ oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
 

14. Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.


15. Datenschutz

Wir achten auf das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Betreiberin Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert. Selbstverständlich werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden auch die entsprechenden Mitgliederdaten gelöscht, sofern diese nicht mehr aktiv sind.
 

16. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Wil/ St.Gallen

 

Gültig per 1. Jan. 2024

bottom of page